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Autos in der Allee 2019

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/de/technologie/wltp.html .

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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Im Fall einer Panne können Sie uns hier unseren 24h-Notruf kontaktieren.

Tel: 0172-6940537

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Die wichtigsten Schritte Maßnahmen Hilfsmittel / einzelne Schritte
Sofortmaßnahmen
  • Absichern der Unfallstelle
  • Erste Hilfe leisten
  • Zeugen und weitere Helfer aktivieren
  • Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck
Notruf
  • Rettungsdienst: 112
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Audi Notdienst
  • 0800 / 2834 44533
  • (0) 0800 / 2834 44533 oder 0049 1802 / 283 473
Volkswagen Notdienst
  • 0800 / 8973 78423
  • (0) 0800 / 8973 78423 oder 0049 5361 / 275 9999
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  • 06150 / 1818 999
  • 0049 6150 / 1818 999
ŠKODA Notdienst
  • 0800 / 4424 244
  • 0049 6150 / 544 8555
*Ggfs. gebührenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Tarif bei Ihrem Anbieter. Bei Anrufen aus dem Ausland können Roaming-Gebühren anfallen.
Beweise sichern, z.B.
  • Position der beteiligten Fahrzeuge markieren
  • Unfallstelle fotografieren
  • Unfallskizze und Unfallhergang notieren
  • Mit Kreide oder Klebestreifen
  • Aus unterschiedlichen Positionen
Angaben zur Person
  • Austausch der Daten zu Person, Fahrzeug und Versicherung mit dem Unfallgegner
  • Daten der Zeugen erfassen
  • Versicherung informieren
  • Europäischer Unfallbericht (s.u.), ggfs. Dokumente mit Smartphone abfotografieren
  • Name, Anschrift, Telefonnummer
Besondere Schadensfälle
  • Pkw gegen Objekt
  • Auf Fahrer/Besitzer warten bzw. Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen
  • Polizei – 110 oder Geschädigten informieren
  • Versicherung informieren
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  • Der Rettungsleitstelle Zahlenreihe von der orangefarbenen Warntafel melden
  • Von Gefahrgut fernhalten
  • Unfallstelle markieren
  • Pkw gegen Tier
  • Abstand halten! Nicht mitnehmen und nicht berühren!
  • Polizei – 110 oder Jagdpächter informieren
  • Bei Haustier: Tierhalter ermitteln
  • Wildbescheinigung ausstellen lassen
  • Keine Spuren am Fahrzeug beseitigen
  • Versicherung informieren
Vorsicht Falle!
  • Gestehen Sie niemals vor Ort Ihre Schuld ein – weder mündlich noch schriftlich.
  • Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls nicht Dritten oder dem Unfallgegner.
  • Nehmen Sie keine vermeintlich kostenlose Unfallhilfe an, mit der eine Abtretung Ihrer Ansprüche verbunden ist.
  • Treffen Sie mit Ihrem Unfallgegner keine Vereinbarung über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.
  • Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner oder von dessen Versicherung beeinflussen.