AGB

Allgemeines, Anwendbares Recht

1. Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Autohaus Marnet GmbH & Co KG, gegründet nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Sitz in Königstein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Registernummer HRB 1839.

2. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung des Verkaufs von beweglichen Sachen von dem Verwender als Unternehmer (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) an Personen, die ebenfalls Unternehmer und keine Verbraucher sind (nachfolgend „Käufer“ genannt), wobei der Kauf über die Internetplattform des Verwenders unter der URL www.ars-mia.de abgewickelt wird und der äußere Ablauf des Verkaufs einer Versteigerung ähnlich ist. Es kommen jedoch rechtlich Kaufgeschäfte durch Angebot und Annahme nach §§ 145 – 151 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande, nicht durch Zuschlag nach § 156 BGB.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Arten von Verkaufsveranstaltungen unter der URL www.ars-mia.de; es sei denn, der Verkäufer erklärt gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einzelne Verkaufsveranstaltungen für anwendbar.

3. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer, sofern sie nicht vom Verkäufer vor den künftigen Geschäften durch andere ersetzt und dem Käufer mitgeteilt wurden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn Ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.

4. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

II Anmeldung als Käufer, Zulassung als Käufer 1. Anmeldung als Käufer

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Käufer sein. Käufer können nur Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB sein, die den Kaufgegenstand zur Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes erwerben, wenn Gegenstand des Gewerbes oder Berufes der Kraftfahrzeughandel ist.

Jeder Käufer muss sich vor der ersten Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung schriftlich anmelden und registrieren lassen. Jeder Käufer hat dabei vor der ersten Zulassung zur Abgabe von Angeboten seine Unternehmereigenschaft und seine Eigenschaft als Kraftfahrzeughändler ausdrücklich zu erklären und nachzuweisen. Die Art des Nachweises bestimmt der Verkäufer.

Bei Käufern mit Sitz innerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind zum Nachweis stets erforderlich: Kopie der Gewerbeanmeldung, bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten und Gesellschaften ein Handelsregisterauszug, eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsinhabers (bzw. des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers oder Vorstandes).

Bei Käufern mit Sitz außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind zusätzlich jeweils beglaubigte Übersetzungen der vorstehenden fremdsprachigen Dokumente in die deutsche Landessprache erforderlich, bei Käufern mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union und bei Käufern mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich die Mitteilung der ihnen erteilten gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer erforderlich.

Alle Käufer haben neben den vorgenannten Dokumenten die unterzeichnete Registrierungsbestätigung nebst Gerichtsstands Vereinbarung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Verkäufer zurückzusenden.

2. Zulassung als Käufer

Weist der Käufer nach, dass er Unternehmer im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist, erhält er vom Verkäufer eine Registrierungsbestätigung. Diese wird ihm per E-Mail zugesandt und enthält das vom Verkäufer bestimmt persönliche Passwort des Käufers. Mit dem zugeteilten Passwort und dem vom Käufer frei gewählten „Benutzernamen“ kann sich der Käufer in Verkaufsveranstaltungen einloggen, sobald der Käufer die in Ziffer 1. genannten Unterlagen an den Verkäufer zurückgesandt hat. Der „Benutzernamen“ wird in der Bildschirmdarstellung des Verkaufsvorgangs für alle Teilnehmer sichtbar dargestellt, der Name des Käufers bleibt indessen anonym, ebenso bleibt das Passwort geheim.

Jeder Käufer hat Veränderungen seiner Daten (z.B. Name, Sitz, Adresse) dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen behält sich der Verkäufer die Zulassung als Käufer zu einer Verkaufsveranstaltung vor. Der Verkäufer wird die Zulassung nicht unbillig verweigern.

III Zu-Stande kommen eines Vertrages

1. Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

Der Verkäufer schreibt bewegliche Sachen in elektronischen Verkaufskatalogen zum Verkauf aus.

Für jede bewegliche Sache ist zudem im Verkaufskatalog aufgeführt, ob es sich um eine neue oder gebrauchte Sache handelt. Der Kaufpreis ist also aus dem höchsten Angebot inkl. Umsatzsteuer, bzw. §25a UstG.

Mit der Veröffentlichung des Verkaufskataloges im Internet forderte der Verkäufer potenzielle Käufer zur Abgabe von Angeboten auf.

2. Angebotsfrist, Angebote, Bindung an Angebote

a) Das 1. Angebot ist einmalig vom Käufer abzugeben.

b) Ein 2. Angebot ist nur mit einem angegeben Grund durchführbar.

c) Der Käufer gibt durch Eingabe einer Zahl im Rahmen der Angebotsfrist ein Angebot ab. Der Käufer ist an sein Angebot nur bis zum Ablauf von 48 Zeitstunden nach dem Ablauf der „Auktion“ gebunden; Nach dem Ende der Angebotsfrist können keine Angebote mehr abgegeben werden.

3. Annahme des Angebots

Angebote des Käufers unter der Preisvorstellung kann der Verkäufer ablehnen. Der Verkäufer kann auch Angebote über das Höchsgebot ablehnen und ist nicht verpflichtet, Angebote des Käufers anzunehmen. Der Verkäufer wird – sofern er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, Angebote nicht anzunehmen – das höchste Angebot annehmen. Der Verkäufer entscheidet innerhalb der Dauer der Angebotsbindung des Käufers, ob er das Angebot des Käufers annimmt. Die Mitteilung der Annahme erfolgt durch die E-Mail-Nachricht des Verkäufers an den Käufer, dass der Verkäufer das Angebot angenommen hat; im Übrigen wird seitens des Käufers auf eine gesonderte Annahmeerklärung verzichtet.

4. Kaufvertrag

Mit der E-Mail-Nachricht der Annahme des Verkäufers kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu Stande.

5. Kaufpreis

a) Käufer aus der Bundesrepublik Deutschland

Der Kaufpreis entspricht dem höchsten Angebot des Käufers und enthält – sofern nicht im Verkaufskatalog ausdrücklich für die betreffende Sache etwas anderes gesagt wird, also ein “Brutto-Verkaufs“ Auszeichnung – die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer (Brutto-Kaufpreis) in jeweils gesetzlicher Höhe. Der Verkäufer wird bei deutschen Käufern eine ordnungsgemäße Rechnung mit dem Netto-Kaufpreis und der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erteilen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn es sich um einen Verkauf handelt, welcher der Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz unterliegt.

Der Käufer erhält eine Brutto-Rechnung über den Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung in Höhe von € 100,- netto.

Die Regulierung der Rechnung muss per Überweisung von einem auf den Namen des Käufers lautenden Bankkontos erfolgen (keine Barzahlung möglich).

b) Käufer aus EU-Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Käufer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen vor ihrer Angebotsabgabe auf umsatzsteuerrechtlich regelbesteuerte Sachen ihre ihnen erteilte gültige internationale Umsatz-Steueridentifikationsnummer dem Verkäufer schriftlich mitteilen und dabei zudem schriftlich gegenüber dem Verkäufer garantieren, dass die gekaufte Sache unverzüglich in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht wird.

Der Käufer erhält zunächst eine Netto-Rechnung über den Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung in Höhe von € 100,- netto. Die Umsatzsteuer wird als Kaution einbehalten, liegen die Voraussetzungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes vor, wird dem Käufer die Umsatzsteuer zurück erstattet.

Die Regulierung der Rechnung muss per Überweisung von einem auf den Namen des Käufers lautenden Bankkontos erfolgen (keine Barzahlung möglich).

c) Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern)

Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) müssen auf den Kaufpreis der Sache ein Sicherheitseinbehalt in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an den Verkäufer bezahlen. Diese Sicherheitseinbehalt wird dem Käufer unverzüglich erstattet, sobald die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu ist dem Verkäufer die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel vom Grenzzollamt der EU versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen. Nach Erhalt des Formulars wird der Sicherheitseinbehalt unmittelbar an den Käufer erstattet. Der Anspruch auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts ist nur mit Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

d) Kosten der Vertragsabwicklung

aa) Der Käufer trägt neben dem Kaufpreis die Kosten der Vertragsabwicklung. Die Kosten der Vertragsabwicklung (Gebühren) in Höhe von € 100,- netto werden auf dem Kaufpreis aufgeschlagen.

bb) Die Kosten der Vertragsabwicklung sind zusammen mit dem Kaufpreis fällig.

cc) Kosten des Zahlungsverkehrs, Erfüllung

Der Käufer hat die durch eine Auslandsüberweisung anfallenden Bankgebühren zu tragen.

IV Vorausleistungspflichten

Der Käufer ist nach Vertragsschluss verpflichtet, den Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung (Ziffer III. 5.) voraus zu leisten. Der Käufer erhält die Kaufsache somit erst nach vollständiger Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen.

V Gefahrübergang, Abholung, Eigentumsübergang

1. Gefahrübergang

Mit der Zahlung des Kaufpreises geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Käufer über.

2. Abholung

a) Gekaufte Sachen sind vom Käufer auf dessen Kosten am Standort der Sache, der in dem elektronischen Verkaufskatalog mitgeteilt wurde, abzuholen.

b) Käufer aus EU-Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können die gekaufte Sache nur durch eine im Namen und auf Rechnung des Käufers beauftragte Spedition abholen und aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausführen lassen.

Eine Selbstabholung oder Abholung durch sonstige Dritte ist nicht zulässig. Durch die Spedition ist eine Speditionsbescheinigung nach Maßgabe der Musterbescheinigung des Verkäufers („erweiterte Speditionsbescheinigung“) vorzulegen.

3. Eigentumsübergang

Unverzüglich nach Zahlung der Rechnung erhält der Käufer einen Abholschein. Gegen Vorlage des Abholscheins erhält der Käufer die gekaufte Sache am ausgewiesenen Standort, vorbehaltlich der Regelungen unter V. 2.

VI Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers

Der Verkäufer ist berechtigt, die Aushändigung des Abholscheins und die Übergabe der Sache so lange zu verweigern, bis der Käufer alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat, auch wenn die Verbindlichkeiten aus anderen Verkäufen und/oder anderen Rechtsverhältnissen entstanden sind.

VII Eigentumsvorbehalt

Alle gebrauchten Sachen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer zustehenden Ansprüche gegen den Käufer im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die bewegliche Sache zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer ist berechtigt, die gebrauchte Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung auch auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

VIII Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt

Der Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung sind in vollem Umfang nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 5 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Kaufsache zu. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten beweglichen Sache steht.

IX Rücktritt vom Vertrag, Rechte bei Zahlungsverzug, Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

1. Rücktritt

Der Verkäufer ist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Wird die Sache vor dem Gefahrübergang auf den Käufer beschädigt oder gilt sie unter, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich die Beschädigung oder den Untergang anzeigt und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt unter Rückzahlung des Kaufpreises wechselseitig keine mehr.

Wird die verkaufte Sache nach dem Gefahrübergang auf den Käufer und vor dem Besitzübergang wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Umstandes beschädigt oder geht sie unter, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich die Beschädigung oder den Untergang anzeigt und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt unter Rückzahlung des Kaufpreises wechselseitig keine mehr.

2. Verzugsschaden

a) Die den Verzug begründende 1. Mahnung ist kostenlos. Die bei Nichtzahlung erfolgende 2. Mahnung wird dem Käufer mit 15 EUR berechnet, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Aufwand des Verkäufers nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

b) Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Käufers Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ihm vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

X Änderungsvorbehalt

Die Ausstattungsangaben der zu verkaufenden Sachen und die Zustandsbeschreibungen wurden vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und in die Verkaufskataloge aufgenommen. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten Sachen werden von dem Käufer zugestanden, das gilt z.B. für Minderausstattungen. Mehr Ausstattungen sind stets als Verbesserung der gelieferten Sache anzusehen

Angaben in Verkaufskatalogen stellen keine vereinbarten Beschaffenheit, keine Zusicherungen einer bestimmten Verwendungstauglichkeit und keine Garantieerklärung dar.

XI Standgeld

Führt der Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Abnahme, kann der Verkäufer pro Tag des Annahmeverzugs 6,00 €zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnen.
Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

XII. Selbstlieferungsvorbehalt Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Käufer unverzüglich erstatten.

XIII. Sach- und Rechtsmängel Haftung 1. Sach- und Rechtsmängel

a) Bei gebrauchten Sachen sind Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ausgeschlossen.

b) Bei neuen Sachen tritt der Verkäufer die ihm gegen den Hersteller der Sachen (und gegen den Lieferanten des Verkäufers) zustehenden Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln an den Käufer ab. Der Verkäufer haftet jedoch subsidiär für Sach- und Rechtsmängel nach dem Kaufrecht des BGB, wenn der Hersteller der Sachen (oder der Lieferant des Verkäufers) die Sach- oder Rechtsmängelansprüche des Käufers aus abgetretenem Recht nicht oder nicht vollständig erfüllt.

2. Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und deliktische Haftung

Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen.

3. Begrenzung aller Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Von den Rechtsbeschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgenommen ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für

– Vorsatz oder Arglist oder eine ausdrücklich erklärte Garantie,

– vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

– Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

XIV Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung

1. Haftung bei Verzögerung der Leistung

Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung nicht.

2. Begrenzung des Haftungsausschluss

Von den Rechtsbeschränkungen im Rahmen der Haftung bei Verzögerung der Leistung ausgenommen ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für

– Vorsatz oder Arglist oder eine ausdrücklich erklärte Garantie,

– vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

– Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

XV Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit

1. Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung

Der Verkäufer haftet bei Unmöglichkeit der Leistung nicht.

2. Begrenzung des Haftungsausschluss

Von den Rechtsbeschränkungen im Rahmen der Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung ausgenommen ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für

– Vorsatz oder Arglist oder eine ausdrücklich erklärte Garantie,

– vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

– Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

XVI Schadensersatzansprüche des Verkäufers

Das Recht des Verkäufers, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderes bestimmt ist.

Verlangt der Verkäufer Schadenersatz statt der Leistung und ist die Kaufsache von ihm noch nicht ausgeliefert oder wird sie von ihm zurückgenommen, so stehen ihm, auch ohne besonderen Nachweis, pauschal 8 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren als des vorstehend pauschalierten Schadens vorbehalten. Weist der Verkäufer einen weitergehenden Schaden nach, kann er auch diesen ersetzt verlangen.

XVII Rücktritt

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt, vorbehaltlich der diesen vorgehenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

XVIII Verjährung

1. Verjährungsfrist

Die Verjährung beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn mit Ausnahme der unter Ziffer XIII. Nr. 3, Ziffer XIV. Nr. 2. und Ziffer XV. Nr. 2 genannten Ansprüche.

2. Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen mit der Abnahme mit Ausnahme der unter Ziffer XIII. Nr. 3, Ziffer XIV. Nr. 2. und Ziffer XV. Nr. 2 genannten Ansprüche.

XIX Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, Allgemeines, Abtretungsverbot

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist der Sitz des Verkäufers, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.

2. Allgemeines

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so entbindet dies den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung der gekauften Waren und der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Vorschrift, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Voran Gesagtes gilt auch im Falle von Regelungslücken.

3. Abtretungsverbot

Die Rechte des Käufers aus dem geschlossenen Kaufvertrag sind nur mit Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

Stand 12.02.2019